Aktuelles


Bevor Sie mit einer ambulanten Psychotherapie beginnen können, müssen Sie verpflichtend eine psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben.

 

Hierbei handelt es sich um ein erstes orientierendes Angebot, das Ihnen zeitnah zur Verfügung stehen soll. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient als erste Abklärung, ob eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt und ob eine psychotherapeutische Behandlung benötigt wird oder auch, ob weitere fachspezifische Hilfen im System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind.

 

Am Ende der Sprechstunde erhalten Sie eine individuelle Patienteninformation über das Ergebnis der psychotherapeutischen Sprechstunde.

 

Wurde innerhalb der psychotherapeutischen Sprechstunde die Indikation für eine ambulante Psychotherapie gestellt, können Sie jetzt nach einem ambulanten Psychotherapieplatz suchen. Dabei können sie aber nicht zwingend davon ausgehen, dass der/die Therapeut/in, bei dem/der sie die psychotherapeutische Sprechstunde besucht haben, Ihnen zeitnah auch einen Therapieplatz anbieten kann.

 

Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren Sie während der telefonischen Sprechzeiten.

 

Dienstags bis Donnerstags 09.30 Uhr bis 10.00 Uhr

Montags und Donnerstags 17.00 Uhr bis 17.45 Uhr

 

Terminvereinbarungen und die Beantwortung sonstiger Fragen erfolgen ausschließlich während dieser Telefonsprechzeiten! Anfragen auf dem Anrufbeantworter werden nicht beantwortet.