Wer übernimmt welche Leistungen?


Psychotherapie

Die Abrechnung kann sowohl über alle gesetzlichen Kassen als auch über private Kassen durchgeführt werden.

 

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für eine Verhaltenstherapie bis zu 80 Sitzungen.

 

Private Krankenkassen

Mitglieder einer privaten Krankenkasse müssen vor Beginn einer

Psychotherapie abklären, ob die jeweilige Kasse die Kosten auch dann trägt,

wenn die Behandlung durch eine Psychologische Psychotherapeutin durchgeführt wird. Ebenso zu erfragen ist die Anzahl der genehmigten Sitzungen, da diese bei den einzelnen Kassen unterschiedlich ist.

Coaching, systemische Beratung und Supervision

Coaching 170 € pro Zeitstunde
Fallsupervision Einzel 90 € pro Fortbildungseinheit (45 min.)
Fallsupervision Gruppe
20 € pro Fortbildungseinheit (45 min.) und

Teilnehmer, Mindesteilnehmerzahl 5 Personen

Systemische Beratung / Teamentwicklung
nach Absprache