Die elektronische Patientenakte (ePA) und was Sie über diese wissen sollten:
Ab 2025 beginnt für rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte der Roll-Out der „elektronischen Patientenakte für alle“ („ePA für alle“). Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten dann ohne deren Zutun eine ePA zur Verfügung. Die ePA verspricht viele Vorteile, so soll sie den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern verbessen und so gezielt die Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen. Sie birgt aber auch Risiken: der Chaos Computer Club hat gravierende Sicherheitslücken aufgedeckt und gezeigt, dass die ePA relativ einfach gehackt werden kann. Dies bedeutet, dass Ihre hochsensiblen Gesundheitsdaten entgegen den Versicherungen der Politik in fremde Hände geraten können. Lesen Sie mehr dazu hier: https://www.ccc.de/de/updates/2024/ende-der-epa-experimente. Der Schutz Ihrer Gesundheitsdaten liegt in Ihrer Hand! Informieren Sie sich über den Nutzen und die Gefahren der ePA und treffen Sie (und nicht Ihre Krankenkasse) die Entscheidung, ob und in welcher Gestaltung Sie eine ePA haben möchten oder nicht. Wenn Sie dies nicht möchte, können Sie ganz einfach bei Ihrer Krankenkasse widersprechen: https://widerspruch-epa.de.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde
Bevor Sie mit einer ambulanten Psychotherapie beginnen können, müssen Sie verpflichtend eine psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben.
Hierbei handelt es sich um ein erstes orientierendes Angebot, das Ihnen zeitnah zur Verfügung stehen soll. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient als erste Abklärung, ob eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt und ob eine psychotherapeutische Behandlung benötigt wird oder auch, ob weitere fachspezifische Hilfen im System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind.
Am Ende der Sprechstunde erhalten Sie eine individuelle Patienteninformation über das Ergebnis der psychotherapeutischen Sprechstunde.
Wurde innerhalb der psychotherapeutischen Sprechstunde die Indikation für eine ambulante Psychotherapie gestellt, können Sie jetzt nach einem ambulanten Psychotherapieplatz suchen. Dabei können sie aber nicht zwingend davon ausgehen, dass der/die Therapeut/in, bei dem/der sie die psychotherapeutische Sprechstunde besucht haben, Ihnen zeitnah auch einen Therapieplatz anbieten kann.
Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren Sie während der telefonischen Sprechzeiten.
Dienstags bis Donnerstags 09.30 Uhr bis 10.00 Uhr
Dienstags und Donnerstags 17.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Terminvereinbarungen und die Beantwortung sonstiger Fragen erfolgen ausschließlich während dieser Telefonsprechzeiten! Anfragen auf dem Anrufbeantworter werden nicht beantwortet.