Wer übernimmt welche Leistungen?

Psychotherapie

Die Abrechnung kann sowohl über alle gesetzlichen Kassen als auch über private Kassen durchgeführt werden.

 

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für eine Verhaltenstherapie bis zu 80 Sitzungen.

 

Private Krankenkassen


Mitglieder einer privaten Krankenkasse müssen vor Beginn einer
Psychotherapie abklären, ob die jeweilige Kasse die Kosten auch dann trägt,
wenn die Behandlung durch eine Psychologische Psychotherapeutin durchgeführt wird. Ebenso zu erfragen ist die Anzahl der genehmigten Sitzungen, da diese bei den einzelnen Kassen unterschiedlich ist.

Coaching, systemische Beratung und Supervision

Coaching: 170 € pro Zeitstunde

 

Fallsupervision Einzel: 90 € pro Fortbildungseinheit (45 min.)

 

Fallsupervision Gruppe: 20 € pro Fortbildungseinheit (45 min.) und

                                        Teilnehmer, Mindesteilnehmerzahl 5 Personen

 

Systemische Beratung/Teamentwicklung: nach Absprache